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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 04.01.2023

1. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1.a  Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung durch eine Rechnung, Zahlungsaufforderung oder             Vertragsgegenzeichnung bestätigt, oder die Lieferung ausführt. Der Käufer ist vier Wochen an sein Angebot gebunden.

1.b  Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

2. Lieferung / Lieferzeit / Bereitstellung / Lieferverzug / Dokumentenversand

2.a  Die kostenpflichtige Lieferung / bzw. Bereitstellung erfolgt in der Regel 1-3 Wochen nach Zahlungseingang beim Verkäufer.

2.b  Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss und sind schriftlich anzugeben.

2.c  Liefertermine gelten immer vorbehaltlich einer Selbstbelieferung, soweit der Verkäufer trotz des vorherigen Abschlusses eines     
      entsprechenden Einkaufsvertrags seinerseits unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt den Liefergegenstand unverschuldet nicht 
      erhält. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren.

2.d  Der Käufer kann 10 Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins / Frist den Verkäufer auffordern zu liefern oder
       bereitzustellen. Mit dem Zugang der schriftlichen Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Sollte der Käufer einen berechtigten       
       Anspruch auf Verzugsschaden haben, ist dieser außer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines
       Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf
       5% vom Kaufpreis beschränkt.
2.e  Möchte der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem
       Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß 2.c dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
       Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens
       10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
       Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
       Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist,
       die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen.
       Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre und eine Eigenbelieferung durch den
       Lieferanten des Verkäufers ausgeschlossen ist.
2.f  Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden
      vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern
      die in Ziffern 2a bis 2ca dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten
      Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom
      Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
2.g  Der Dokumentenversand vom Verkäufer erfolgt erst nach Rücksendung des Frachtbriefes (CMR) und einer Empfangsbestätigung durch
       den Käufer. In der Regel dauert dies ca. 3 Wochen ab Eingang des CMR und der Empfangsbestätigung.
2.h  Eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, COC) oder Serviceheft ist nicht zwingender Bestandteil der
       Fahrzeugdokumente.
2.i  Eine fristgerechte Zulassung bei Neufahrzeugen innerhalb gesetzlicher Fristen obliegt dem Käufer, und ist auf Kosten des Käufers
      vorzunehmen. Beispiele hierfür sind EURONORMEN / WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure, weltweit
      harmonisiertes Testverfahren für leichtgewichtige Nutzfahrzeuge) / NEFZ (Neue Europäische Fahrzyklus).

3. Abnahme

3.a  Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
       Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
3.b  Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen,
      wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden
      entstanden ist.

4. Kaufpreis / Zahlung

4.a  Sollten seitens des Lieferanten Preiserhöhungen erfolgen, kann dies an den Käufer weitergegeben werden. Der Käufer hat in diesem Fall
       die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4.b  Der Kaufpreis wird mit Zugang der Zahlungsaufforderung oder einer Rechnung innerhalb von sofort fällig. Nach Ablauf von 5 Werktagen
       gerät der Käufer in Verzug.
4.c  Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein
       rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag
       beruht.
4.d  Der Verkäufer behält sich vor, bei Bestellung eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu verlangen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.a  Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des
       Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
       Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt
       der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum
       Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf
       den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen
       unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
       Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Fahrzeugdokumente dem Verkäufer zu.
5.b  Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
5.c  Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten entgeltlich eine Nutzung
      einräumen.

6. Sachmangel / Garantielaufzeit

6.a  Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer
       eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des   
       Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss
       jeglicher Sachmangelansprüche und ohne Garantie. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund des
      Gesetzes zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
6.b  Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem   
       Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
6.c  Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer nur mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers
       an einen Kfz-Meisterbetrieb seiner Wahl wenden.
6.d 
Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes
       Sachmangelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
6.e  Punkt 6. gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Punkt 7 Haftung.
6.f   Die Neuwagengarantie kann bereits am Tag der ersten Auslieferung und nicht zwingend mit dem Tag der Erstzulassung beginnen.
6.g  Bei Neufahrzeugen ohne Zulassung sowie Fahrzeugen mit Tageszulassung erfolgt ein Herstellergarantieanspruch nur bei einem
       ausgefüllten Mandat und einer Confirmation of Purchase vom Hersteller, ansonsten hat das Fahrzeug keine Garantie.
6.h  Neufahrzeuge und Fahrzeuge mit Tageszulassung kommen teilweise ohne PDI (Pre-Delivery Inspection letzte Kontrolle vor Übergabe
       eines Neuwagens an den Kunden) und Transportsicherung. Kosten hierfür und etwaige fehlende Garantieansprüche gehen zu Lasten des
       Käufers.
6.i  Sollte der Kaufgegenstand einen vom Verkäufer nicht angegebener Schaden oder ein Fehlteil aufweisen, ist dieser sofort bei
      Anlieferung / Abholung auf dem CMR oder bei Selbstabholung der Fahrzeugfreigabe von dem Käufer zu vermerken.
6.j  Transportschäden sind vom Käufer direkt mit der Spedition binnen der Speditionsfrist zu klären und zeitgleich ist der
      Verkäufer vom Käufer in Kenntnis zu setzen.
      Dies gilt auch bei einer Speditionsbeauftragung durch den Verkäufer.
6.k  Sollte es sich um einen Mangel handeln und keinen Transportschaden, ist der Verkäufer vom Käufer innerhalb von 24
       Stunden mit einem internen Kostenvoranschlag incl. Bilder zu informieren.
Sollten die 24 Stunden vom Käufer überschritten
       werden, ist der Verkäufer nur zur Gewährleistung verpflichtet, wenn die Verspätung für die Durchführung der Vornahme der
       Gewährleistung bedeutungslos ist
6.l   Der Käufer darf erst nach einer schriftlichen Zusage vom Verkäufer eine eventuelle Reparatur oder Ersatzteilbestellung durchführen.
6.m Mängel bis 400,-Euro netto werden nicht berücksichtigt und sind vom Käufer zusätzlich zu den eventuell angegebenen Schäden auf dem
       Kaufvertrag zu sehen. Fehlteile sind ebenfalls in den 400,- Euro Selbstbeteiligung enthalten. Diese Regelung gilt nicht, wenn dem
       Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
6.n  Eine eventuelle Nachlackierung, eine vorherige Zulassung als EU-Fahrzeug / Mietwagen / Taxi oder Fahrschulfahrzeug ist nicht als Mangel
       zu sehen.
6.o  Die Fahrzeuge sind generell unaufbereitet.
6.p  Beim Kauf von Gebrauchtwagen sind Abweichungen bis zu 2500 KM zu tolerieren; Neuwagen 1.000 km.
6.q  Der Käufer ist verpflichtet innerhalb zwei Wochen nach Dokumentenempfang die genaue Erstzulassung zu prüfen.
6.r  Die Ausstattung / Ausstattungslinie kann bei Fahrzeugen zur deutschen Ausstattung abweichen. Sie kann zusätzliche Optionen enthalten,
      aber auch Minderoptionen. Ebenso können Farbtöne und Innenmaterialien abweichen.
6.s  Der Käufer ist verpflichtet das Fahrzeug vor Lieferung / Abholung anhand der Fahrgestellnummer auf die genaue Ausstattung zu
      überprüfen.

7. Haftung

 

7.a  Hat der Verkäufer auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so 
       haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag
       dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
       Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist
       auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den
       betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für
       etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch
       die Versicherung.
7.b  Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines
       Mangels, aus der Übernahme einer Garantie
oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
7.c  Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Punkt 1 abschließend geregelt.
7.d  Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von
       ihnen durch leichte Fahrlässigkeit
verursachte Schäden.
7.e  Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8. Fahrzeuge mit Haltefrist

8.a  Bei Fahrzeugen mit einer Haltefrist gilt der im Kaufvertrag genannte Zeitraum. Der Käufer verpflichtet sich für die Einhaltung der
       Haltefrist Sorge zu tragen. Maßgeblich für den Beginn der Haltefrist ist die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Erstzulassung.
8.ab Nach Ablauf der Haltedauer ist das Fahrzeug binnen 45 Tagen um- bzw. abzumelden. 9.ac Bei einer Weiterveräußerung während der
       Haltefrist an eine dritte Partei, ist ein Versicherungs-Tausch vorzunehmen.
8.b  Bei Nichteinhaltung von 9.a bis 9.ac ist der Verkäufer berechtigt 20% vom Verkaufspreis dem Käufer in Rechnung zu stellen.

9. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, sofern der Käufer Unternehmer ist.